Die Kanzlei Waldorf Frommer aus München mahnt im Auftrag unterschiedlicher Auftraggeber angebliche Urheberrechtsverstöße auf Internettauschbörsen ab. Zum Beispiel versendet die Kanzlei Waldorf Frommer für folgende Auftraggeber und nachstehende urheberechtlich geschützten Werke Abmahnungen:
Warner Bros Entertainment
Pacific Rim
Jack and the Giants
Man of Steel
Project X
Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
Taffe Mädels
Stirb langsam 5 – Ein guter Tag zum Sterben
EPIC – Verborgenes Königreich
Sons of Anarchy
Modern Family
Sony Music Entertainment Germany GmbH
Asaf Avidan & The Mojos – The Reckoning – Re-Release inkl. Wankelmut Remix
In Farbe – Revolverheld
Working on a Dream – Bruce Springsteen
Damage von Jimmy Eat World
Girl Who Got Away – Dido
Live In London – Leonard Cohen
The Ultimate Collection – Sade
Random Access Memories – Daft Punk
Jimmy Eat World – Damage
Leonard Cohen – Live In London
Bonfire Live In Wacken
Alanis Morissette Havoc and Bright Lights
Die drei ??? und der Meister des Todes (Folge 155)
Depeche Mode Delta Machine
Hurts Exile
Bullet for my Valentine Temper Temper (Deluxe Version)
Tandem Communications GmbH
Serie Crossing Lines – Staffel 1 Folge 2
Tele München Fernseh GmbH
Die Unfassbaren – Now You See Me
Gambit – Der Masterplan
Looper
Einmal ist keinmal
Warm Bodies
Silent Hill: Revelation 3D
Bastei Lübbe GmbH & Co. KG
Inferno von Dan Brown
Sei schlau, stell dich dumm von Daniela Katzenberger
Universum Film GmbH
Olympus Has Fallen – Die Welt in Gefahr
Killing them softly
House at the End of the Street
The Crime
Tiberius Film GmbH
Iron Spy Spionage für Anfänger
Screwed – Krieg im Knast
Halloween II
Black Out – Killer, Koks und wilde Bräute
Constantin Film Verleih GmbH
Texas Chainsaw – The Legend is Back
Freelancer
Wrong Turn 5 – Bloodlines
Scary Movie 5
Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert hierbei die Abgabe einer beiliegenden strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz. Der Schadenersatzbetrag variiert dabei in der Regel je nach Vorwurf zwischen 471,- und 956,- €. Bei mehreren Rechtsverletzungen kann auch dieser Betrag noch höher ausfallen.
Diese von der Kanzlei Waldorf Frommer vorformulierte Unterlassungserklärung sollte in keinem Fall unverändert bleiben. Auch die Schadenersatzansprüche sind meines Erachtens weit überhöht.
Daher gilt: die Abmahnung sollte ernst genommen werden. Trotz der sehr kurzen Frist sollte unbedingt innerhalb dieser Frist auf die Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt reagiert werden, um ein kostenintensives einstweiliges Verfügungsverfahren ausschließen zu können. Bedenken Sie, eine vorschnelle Abgabe einer falschen oder zu weit gefassten Unterlassungserklärung wirkt 30 Jahre gegen Sie. Die Erfahrung zeigt, dass sich eine Überprüfung der Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt in den meisten Fällen lohnt. Es kann innerhalb weniger Stunden auf den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung reagiert werden.
Das Ziel der Verteidigung durch die ABMAHNSOFORTHILFE.de lautet: SIE ZAHLEN NICHTS AN DEN ABMAHNER!
Gerne können Sie in einem ersten kostenlosen telefonischen Kontakt oder per E-Mail die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen diese Abmahnung erfragen.
Die Kanzlei Carvus law mahnt im Auftrag der Silwa Filmvertrieb AG Urheberrechtsverletzungen an Pornofilmen (z.B. Lena Nitro – Doppelte Lust – Zwei Freudenspender in einer Muschi) ab. Die Abmahnung der Kanzlei Carvus law beinhaltet den Vorwurf eines Rechtsverstoßes auf einer sog. Internettauschbörse. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe über seinen Internetanschluss die urheberrechtlich geschützte Datei- z.B. Lena Nitro – Doppelte Lust – Zwei Freudenspender in einer Muschi - zum Upload angeboten. Daher habe die Silwa Filmvertrieb AG einen Anspruch auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Es wird dringend von der Unterzeichnung der von der Kanzlei Carvus law vorformulierten Unterlassungserklärung abgeraten. Diese Unterlassungserklärung ist in der Regel zum Nachteil des Abgemahnten zu weit gefasst und stellt oft ein Schuldeingeständnis dar.
Weiter fordert die Abmahnkanzlei einen sog. Vergleichsbetrag. Auch dieser Vergleichsbetrag ist meiner Ansicht nach weit überhöht. Oftmals bestehen die geforderten Ansprüche gar nicht oder nur teilweise.
Die Erfahrung zeigt, dass sich eine Überprüfung der Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt in den meisten Fällen lohnt.
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Die CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH behauptet in der Abmahnung, dass ein Upload vom Internetanschluss des Abgemahnten dokumentiert wurde. Weiter wird in der Abmahnung massiv mit rechtlichen Konsequenzen für den Fall der Nichtreaktion gedroht.
Daher gilt: die Abmahnung sollte ernst genommen werden. Trotz der sehr kurzen Frist sollte unbedingt innerhalb dieser Frist auf die Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt reagiert werden, um ein kostenintensives einstweiliges Verfügungsverfahren ausschließen zu können. Bedenken Sie, eine vorschnelle Abgabe einer falschen oder zu weit gefassten Unterlassungserklärung wirkt 30 Jahre gegen Sie. Die Erfahrung zeigt, dass sich eine Überprüfung der Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt in den meisten Fällen lohnt. Es kann innerhalb weniger Stunden auf den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung reagiert werden.
Das Ziel der Verteidigung durch die ABMAHNSOFORTHILFE.de lautet: SIE ZAHLEN NICHTS AN DEN ABMAHNER!
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Trotz zahlreicher, kostengünstiger und vor allem legaler Alternativen zu Illegalen Software-, Film- und Musikdownloads erfreuen sich Tauschbörsen immer noch größter Beliebtheit. Eine Vielzahl von Rechtsanwaltskanzleien hat sich darauf spezialisiert solche Verstöße abzumahnen.
Besonders lohnenswert waren die Abmahnungen für die jeweils abmahnenden Rechtsanwälte aufgrund der hohen Streitwerte. Die Streitwerte allein für den Unterlassungsanspruch wurden von den abmahnenden Kanzleien i.R..d mit 10.000,- € oder mehr angegeben. Diese Streitwerte wurden meist auch gerichtlich bestätigt. Allein die jeweiligen Rechtsanwaltskosten betrugen nach dieser hohen Streitwertbemessung mehrere hundert Euro.
Genau gegen diese hohen Rechtsanwalts- bzw. Abmahnkosten hat der Gesetzgeber das Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken (BT-Drucksache 17/13057) vorangetrieben.
Aktuell ist dieses Gesetz noch nicht in Kraft, jedoch nehmen schon erste gerichtliche Entscheidungen hierauf Bezug und binden den Willen der Gesetzgebung in ihre Streitwertbemessung mit ein.
So führt das Amtsgericht Hamburg in seiner Verfügung vom 27.07.2013 Az.: 31 a C 108/13 hierzu wie folgt aus:
„Als Gegenstandwert der streitgegenständlichen Verletzungshandlung hält das Gericht gem. § 3 ZPO vielmehr einen Betrag in Höhe von 1.000,- € für sachgerecht. […]
Bei der Frage der Bemessung einer “angemessenen“ Gegenstandshöhe für die anwaltliche Tätigkeit kann nach Dafürhalten des Gerichts das am 28. Juni 2013 beschlossene Gesetz u.a. zu Änderung des Urheberrechtsgesetzes nicht außer Acht gelassen werden (BT-Drucksache 17/13057). […]
Das Gericht teilt die nunmehr in § 97 a Abs. 3 Satz 2 UrhG n.F. ausdrücklich kodifizierte Ansicht des Gesetzgebers, wonach für Verletzungshandlungen durch Personen, die weder gewerblich noch im Rahmen einer selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit handeln, der Gegenstandswert deutlich geringer – nämlich EUR 1.000 – anzusetzen ist. […] Unter den geänderten § 97 a Abs. 3 S. 2 UrhG n.F. würde damit auch die hiesige Beklagte fallen, sodass die gesetzgeberische Wertung hier voll zum Tragen käme.
Die Zielsetzung des Gesetzgebers muss nach Ansicht des Gerichtes bereits zum jetzigen Zeitpunkt Beachtung finden. […]
Vor diesem Hintergrund rät das Gericht dem Kläger dazu, seine Klage insoweit zurückzunehmen, wie der unter Ziffer 2) geltend gemachte Betrag die nach Ansicht des Gerichtes auf Basis eines Gegenstandswertes von EUR 1.000 zu berechnenden Rechtsanwaltskosten übersteigt. Anderenfalls müsste insoweit eine Klagabweisung ergehen.“
Die vorgenannte Entscheidung zeigt auf, dass auch bei den jeweiligen Gerichten die Intention des Gesetzgebers – die Senkung der Streitwerte und der damit verbundenen Abmahnkosten – angekommen ist. Es bleibt abzuwarten, ob auch andere Gerichte den vom Amtsgericht Hamburg eingeschlagenen Weg folgen werden und ob diese Rechtsprechung von den Instanzgerichten bestätig wird.
Vorsicht! Gefahr der Mehrfachabmahnung bei sog. Musik-Samplern.
Ein Sampler (Kompilation, auch englisch als Compilation) ist die Zusammenstellung von Musiktiteln einzelner Interpreten bzw. Bands oder zu einem bestimmten Thema auf Tonträgern (z.B. The Dome, Bravo Hits, Kuschelrock, Kontor etc.).
Immer wieder werden einzelne Songs aus solchen Musiksamplern abgemahnt. Die jeweilige Datei beinhaltet dabei sämtliche Musikstücke des Samplers. Aktuell wird der Song „Jam & Spoon feat. Plavka vs. David May & Amfree – Right In The Night 2013“ aus dem Sampler The Dome Vol. 66 abgemahnt. Die Abmahnung wird von der Kanzlei Kornmeier & Partner Rechtsanwälte im Auftrag von Rolf Ellmer ausgesprochen.
In der Abmahnung wird dem Adressaten vorgeworfen, er habe den Musiksampler The Dome Vol. 66 mit allen Songs über ein Filesharingprogramm illegal zum Upload angeboten. Die Kanzlei Kornmeier & Partner fordert die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 450,- €.
Die Besonderheit einer solchen Abmahnung eines einzelnen Werkes aus dem Musiksampler The Dome Vol. 66 liegt darin, dass theoretisch für jedes einzelne Musikstück eine Abmahnung vom Rechteinhaber ausgesprochen werden kann. Es drohen Mehrfachabmahnung, die in der Summe einen Abmahnbetrag von mehreren tausend Euro schnell übersteigen können. Dass jeder einzelne Rechteinhaber die gleiche Rechtsverletzung dokumentiert hat und diese abmahnt, ist sehr unwahrscheinlich. Dennoch kommt es regelmäßig vor, dass zumindest ein Teil der Rechteinhaber abmahnt.
Meines Erachtens sind die Ansprüche in vielen Fällen nicht gerechtfertigt bzw. viel zu hoch angesetzt. Die Erfahrung zeigt, dass sich eine Überprüfung der Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt in den meisten Fällen lohnt.
Das Ziel der Verteidigung durch die ABMAHNSOFORTHILFE.de lautet: SIE ZAHLEN NICHTS AN DEN ABMAHNER!
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Rechtsanwalt Sebastian Wulf mahnt im Auftrag der Chmiel Consulting Urheberrechtsverletzungen an dem Musikwerk C.G. Project feat. EbGb by Carmen Geiss – My City Miami ab. Die Abmahnung beinhaltet den Vorwurf eines Rechtsverstoßes auf einer sog. Internettauschbörse. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe über seinen Internetanschluss die urheberrechtlich geschützte Datei zum Upload angeboten. Daher habe der Rechteinhaber und Auftraggeber von Rechtsanwalt Sebastian Wulf einen Anspruch auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Es wird dringend von der Unterzeichnung der von Rechtsanwalt Sebastian Wulf vorformulierten Unterlassungserklärung abgeraten. Diese Unterlassungserklärung ist in der Regel zum Nachteil des Abgemahnten zu weit gefasst und stellt oft ein Schuldeingeständnis dar.
Weiter fordert Rechtsanwalt Sebastian Wulf einen sog. Vergleichsbetrag. Auch dieser Vergleichsbetrag ist meiner Ansicht nach überhöht.
Daher gilt: die Abmahnung sollte ernst genommen werden. Trotz der sehr kurzen Frist sollte unbedingt innerhalb dieser Frist auf die Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt reagiert werden, um ein kostenintensives einstweiliges Verfügungsverfahren ausschließen zu können. Bedenken Sie, eine vorschnelle Abgabe einer falschen oder zu weit gefassten Unterlassungserklärung wirkt 30 Jahre gegen Sie. Die Erfahrung zeigt, dass sich eine Überprüfung der Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt in den meisten Fällen lohnt. Es kann innerhalb weniger Stunden auf den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung reagiert werden.
Das Ziel der Verteidigung durch die ABMAHNSOFORTHILFE.de lautet: SIE ZAHLEN NICHTS AN DEN ABMAHNER!
Gerne können Sie in einem ersten kostenlosen telefonischen Kontakt oder per E-Mail die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen diese Abmahnung erfragen.
Die CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt im Auftrag von Alexander Laios angebliche Urheberrechtsverstöße auf Internettauschbörsen ab. Die Abmahnung beinhaltet den Vorwurf einer Rechtsverletzung an dem Musikwerk Bei meiner Seele – Xavier Naidoo.
Die CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH fordert hierbei namens und in Vollmacht von Herrn Alexander Laios die Abgabe einer beiliegenden strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz.
Diese von der CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vorformulierte Unterlassungserklärung sollte in keinem Fall unverändert bleiben! Auch die Schadenersatzansprüche sind unseres Erachtens weit überhöht.
Die Erfahrung zeigt, dass sich eine Überprüfung der Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt in den meisten Fällen lohnt.
Das Ziel der Verteidigung durch die ABMAHNSOFORTHILFE.de lautet: SIE ZAHLEN NICHTS AN DEN ABMAHNER!
Gerne können Sie in einem ersten kostenlosen telefonischen Kontakt oder per E-Mail die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen diese Abmahnung erfragen.