Die Kanzlei Rasch versendet derzeit Abmahnungen. Aktuell mahnt die Kanzlei im Namen der Universal Music GmbH Verstöße am Musikalbum Born To Die – Lana Del Ray ab. Die Rechtsanwälte fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung von Schadenersatz. Der Schadenersatz wird als außergerichtliches Vergleichsangebot bezeichnet.
Es wird dringend von der Unterzeichnung der vom Abmahner vorformulierten Unterlassungserklärung abgeraten. Diese Unterlassungserklärung ist in der Regel zum Nachteil des Abgemahnten zu weit gefasst und stellt oft ein Schuldeingeständnis dar. Auch die Höhe des Schadensersatz ist meines Erachtens weit überzogen.
Dennoch gilt: die Abmahnung sollte ernst genommen werden. Trotz der sehr kurzen Frist sollte unbedingt innerhalb dieser Frist auf die Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt reagiert werden, um ein kostenintensives einstweiliges Verfügungsverfahren ausschließen zu können. Bedenken Sie, eine vorschnelle Abgabe einer falschen oder zu weit gefassten Unterlassungserklärung wirkt 30 Jahre gegen Sie. Die Erfahrung zeigt, dass sich eine Überprüfung der Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt in den meisten Fällen lohnt. Es kann innerhalb weniger Stunden auf den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung reagiert werden.
Das Ziel der Verteidigung durch die ABMAHNSOFORTHILFE.de lautet: SIE ZAHLEN NICHTS AN DEN ABMAHNER!
Gerne können Sie in einem ersten kostenlosen telefonischen Kontakt oder per E-Mail die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen diese Abmahnung erfragen.
Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte verschickt wieder einmal Serienabmahnungen mit gleichlautendem Text. Die Abmahnanwälte werfen in diesen textbausteinartigen Massenschreiben den unerlaubten Upload urheberrechtlich geschützter Dateien über ein sog. Filesharingprogramm vor.
Die Anwälte mahnen im Auftrag unterschiedlicher Rechteinhaber ab. Bekannt sind u.a. folgende Rechteinhaber und betroffene Werke:
Universal Music GmbH
Eminem – Recovery
LMFAO – Sorry For Party Rocking
Lana Del Rey – Born To Die
Kiss Monster
Max Raabe Für Frauen ist das kein Problem
EMI Music Germany GmbH & Co. KG
Katy Perry – Teenage Dream: The Complete Confection
Matthias Reim – Unendlich
30 Seconds To Mars – This Is War
Warner Music Group Germany Holdings GmbH
Ida Corr – Singled Out
Bruno Mars – Unorthodox Jukebox
Green Day – Tre!
Auch wenn die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung sehr kurz bemessen ist, sollten Sie Ruhe bewahren und keinen Fehler machen! Nehmen Sie in keinem Fall persönlich Kontakt mit der Abmahnkanzlei auf. Handeln Sie nicht vorschnell. Unterzeichnen Sie nicht die von den Abmahnern vorgefertigte Unterlassungserklärung. Eine modifizierte Unterlassungserklärung sollte von einem spezialisierten Rechtsanwalt formuliert und auf den Einzelfall bezogen abgegeben werden. Nur so können nachteilige Konsequenzen vermieden werden.
Auch den von den Abmahnern geforderten Schadenersatz halte ich für weit überhöht. Der Abmahnanwalt versucht Ihnen durch Nennung hoher möglicher Schadenersatzforderungen den angebotenen Vergleichsbetrag schmackhaft zu machen. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Rechtsprechung auf dem Gebiet der Filesharingfälle bestehet für die Abmahnkanzlei und ihre Auftraggeber ein hohes Prozessrisiko. Die Formulierung in der Abmahnung soll Sie einschüchtern und den Eindruck erwecken, dass Sie im Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung auf ein Vielfaches des angebotenen Vergleichsbetrages haften würden. Dieses ist im Einzelfall von einem Rechtsanwalt zu prüfen.
Daher gilt: unterschreiben und bezahlen Sie nichts voreilig!
Die vorformulierte Unterlassungserklärung stellt ein Schuldeingeständnis dar und bindet Sie ein Leben lang. Auch der geforderte Vergleichsbetrag ist meines Erachtens weit überhöht! Oftmals bestehen die geforderten Ansprüche gar nicht oder nur teilweise.
Die Erfahrung zeigt, dass sich eine Überprüfung der Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt in den meisten Fällen lohnt. Es kann innerhalb weniger Stunden auf den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung reagiert werden.
Das Ziel der Verteidigung durch die ABMAHNSOFORTHILFE.de lautet: SIE ZAHLEN NICHTS AN DEN ABMAHNER!
Gerne können Sie in einem ersten kostenlosen telefonischen Kontakt oder per E-Mail die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen diese Abmahnung erfragen.
Aktuell mahnt die Kanzlei Rasch aus Hamburg im Auftrag der Universal Music GmbH das Album „Hallo Welt“ von Max Herre ab. Die Abmahnung beinhaltet den Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung auf einer sog. Internettauschbörse. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe über seinen Internetanschluss die urheberrechtlich geschützte Datei zum Upload angeboten. Daher habe der Rechteinhaber und Auftraggeber der Abmahnkanzlei einen Anspruch auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung liegt der Abmahnung gleich anbei.
Es wird dringend von der Unterzeichnung der vom Abmahner vorformulierten Unterlassungserklärung abgeraten. Diese Unterlassungserklärung ist in der Regel zum Nachteil des Abgemahnten zu weit gefasst und stellt oft ein Schuldeingeständnis dar.
Weiter fordert die Abmahnkanzlei einen sog. Vergleichsbetrag. Auch dieser Vergleichsbetrag ist meiner Ansicht nach weit überhöht. Oftmals bestehen die geforderten Ansprüche gar nicht oder nur teilweise.
Die Erfahrung zeigt, dass sich eine Überprüfung der Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt in den meisten Fällen lohnt. Es kann innerhalb weniger Stunden auf den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung reagiert werden.
Das Ziel der Verteidigung durch die ABMAHNSOFORTHILFE.de lautet: SIE ZAHLEN NICHTS AN DEN ABMAHNER!
Gerne können Sie in einem ersten kostenlosen telefonischen Kontakt oder per E-Mail die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen diese Abmahnung erfragen.
Die Kanzlei Rasch hakt bei Alt-Abmahnungen nach. Hierbei handelt es sich um Abmahnungen, die in den Jahren 2009, 2010 und 2011 versandt wurden, aber bis zum heutigen Zeitpunkt noch keine Zahlung des Abgemahnten vorgenommen wurde. Zum Teil wird die abgegebene Unterlassungserklärung als unzureichend bezeichnet. Teilweise kann es sein, dass diese Forderungen bereits verjährt sind. Dies Verhalten der Abmahnkanzlei zeigt wieder deutlich, dass es entgegen vieler Ausführungen und “guter Ratschläge” in unterschiedlichen Internetforen eben nicht nur mit der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung getan ist. Weiter zeigen diese Fälle deutlich, dass auch die aus den Internetforen stammenden abgeänderten Unterlassungserklärung keine Rechtssicherheit versprechen.
Daher gilt: Eine modifizierte Unterlassungserklärung sollt stets von einem spezialisierten Rechtsanwalt abgegeben werden.
Das Ziel der Verteidigung durch die ABMAHNSOFORTHILFE.de lautet: SIE ZAHLEN NICHTS AN DEN ABMAHNER!
Gerne können Sie in einem ersten kostenlosen telefonischen Kontakt oder per E-Mail die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen diese Abmahnung erfragen.
Die bekannte Kanzlei Rasch mahnt weiter fleißig im Auftrag der Universal Music GmbH ab. Diesmal handelt es sich um das Musikalbum Born to Die -Lana del Rey. Dem Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, dass er über seinen Internetanschluss das urheberrechtlich geschützte Werke illegal anderen Tauschbörsennutzern zum Upload angeboten habe. Aufgrund dieser angeblich unberechtigten Vervielfältigung habe der Rechteinhaber nun Anspruch auf die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Weiter werden Sie als Abgemahnter aufgefordert neben den Kosten der Abmahnung auch einen Schadenersatz an die Abmahnkanzlei zu überweisen. Im Rahmen einer außergerichtlichen Einigung pauschalisiert die Abmahnkanzlei die Gesamtforderung aus Schadenersatz und Anwaltskosten zu einem sog. Vergleichsangebot.
Es wird dringend von der Unterzeichnung der vom Abmahner vorformulierten Unterlassungserklärung abgeraten. Diese Unterlassungserklärung ist in der Regel zum Nachteil des Abgemahnten zu weit gefasst und stellt oft ein Schuldeingeständnis dar. Weiter halte ich die Höhe des Schadenersatzes als weit überzogen. Auch der Vergleichsbetrag ist meiner Ansicht nach weit überhöht. Oftmals bestehen die geforderten Ansprüche gar nicht oder nur teilweise.
Die Erfahrung zeigt, dass sich eine Überprüfung der Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt in den meisten Fällen lohnt. Es kann innerhalb weniger Stunden auf den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung reagiert werden.
Das Ziel der Verteidigung durch die ABMAHNSOFORTHILFE.de lautet: SIE ZAHLEN NICHTS AN DEN ABMAHNER!
Gerne können Sie in einem ersten kostenlosen telefonischen Kontakt oder per E-Mail die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen diese Abmahnung erfragen.
Die Kanzlei Rasch mahnt derzeit angebliche Rechtsverletzungen bzgl. des Werkes This Is War – 30 Seconds To Mars im Auftrag des Rechteinhabers EMI Music Germany GmbH & Co. KG ab. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird mit der Abmahnung ein pauschaler Schadenersatzbetrag gefordert und bei Nichtzahlung mit drastischen Konsequenzen gedroht. Die Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung beträgt auch hier nur wenige Tage und soll den Abgemahnten zusätzlich unter Druck setzen.
Ein Ignorieren der Abmahnung kann nicht angeraten werden. Immer mehr Abmahnkanzleien beantragen bei Nichtabgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung eine einstweilige Verfügung beim zuständigen Landgericht. Eine einstweilige Verfügung bedeutet ein extrem hohes Kostenrisiko für den Abgemahnten. Die Streitwerte dieser einstweiligen Verfügungen werden von den Gerichten hoch bewertet. Ein Streitwert von 20.000,- € oder mehr ist die Regel. Hiernach berechnen sich die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten. Dabei können leicht Kosten von über 5.000,00 € auf den Abgemahnten zukommen! Dieses Risiko gilt es in jedem Fall zu vermeiden.
Erst Recht ist von vorformulierten Unterlassungserklärungen aus Internetforen dringend abzuraten! Diese „kostenlosen“ Unterlassungserklärungen sind meist von juristischen Laien pauschal formuliert und bergen weitreichende Risiken. Aufgrund der unterschiedlichen Rechtsprechung der deutschen Gerichte auf diesem Gebiet und der für Nicht-Juristen unübersichtlichen Rechtslage, kann in der Regel nur ein fachkundiger Rechtsanwalt die richtigen Erfolgsaussichten einer Verteidigung einschätzen. Die Erfahrung zeigt, dass sich eine Überprüfung der Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt in den meisten Fällen lohnt.
Das Ziel der Verteidigung durch die ABMAHNSOFORTHILFE.de lautet: SIE ZAHLEN NICHTS AN DEN ABMAHNER!
Gerne können Sie in einem ersten kostenlosen telefonischen Kontakt oder per E-Mail die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen diese Abmahnung erfragen.
Aktuell mahnt die Kanzlei Raschaus Hamburg im Auftrag der Universal Music GmbH das Album Sonne – Schiller ab. Die Abmahnung beinhaltet den Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung auf einer sog. Internettauschbörse. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe über seinen Internetanschluss die urheberrechtlich geschützte Datei zum Upload angeboten. Daher habe der Rechtinhaber und Auftraggeber der Abmahnkanzlei einen Anspruch auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung liegt der Abmahnung gleich anbei.
Es wird dringend von der Unterzeichnung der vom Abmahner vorformulierten Unterlassungserklärung abgeraten. Diese Unterlassungserklärung ist in der Regel zum Nachteil des Abgemahnten zu weit gefasst und stellt oft ein Schuldeingeständnis dar. Weiter halte ich die Höhe des Schadenersatzes als weit überzogen.
Weiter fordert die Abmahnkanzlei einen sog. Vergleichsbetrag. Auch dieser Vergleichsbetrag ist meiner Ansicht nach weit überhöht. Oftmals bestehen die geforderten Ansprüche gar nicht oder nur teilweise.
Die Erfahrung zeigt, dass sich eine Überprüfung der Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt in den meisten Fällen lohnt. Es kann innerhalb weniger Stunden auf den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung reagiert werden.
Das Ziel der Verteidigung durch die ABMAHNSOFORTHILFE.de lautet: SIE ZAHLEN NICHTS AN DEN ABMAHNER!
Gerne können Sie in einem ersten kostenlosen telefonischen Kontakt oder per E-Mail die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen diese Abmahnung erfragen.