Die Kanzlei pixel.Law Rechtsanwälte aus Berlin mahnt angebliche Urheberrechtsverletzungen an Fotos und Bildern ab. Die Abmahnungen werden u.a. im Auftrag des Fotografen Benjamin Thorn ausgesprochen.
Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, Fotografien ohne die erforderliche Genehmigung des Fotografen auf Internetseiten öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Häufig lässt sich in derartigen Fällen für den Verwender nicht mehr nachvollziehen, wie weit die Rechte reichen, die er z.B. bei Pixelio oder fotolia ursprünglich erworben hatte. Dabei ist der Abgemahnte in der Pflicht, den Lizenzerwerb zu beweisen. Kurios ist, dass die abgemahnten Bilder häufig nicht mehr auf der Ursprungsseite wie z.B. Pixelio.de zu finden sind. Dies erschwert natürlich den Nachweis oftmals erheblich.
Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird mit der Abmahnung Schadenersatz gefordert und bei Nichtzahlung mit weiteren Konsequenzen gedroht.
Neben der Erstattung der Rechtsanwaltskosten nach einem Streitwert von beispielsweise 6.000,00 €, mithin 480,20, fordert die Kanzlei Schadensersatz für entgangene Lizenzeinnahmen in Anlehnung an die Festlegung der Mittelstandsgemeinschaft Fotomarketing (MFM). Dies können leicht über 1.000,00 € sein.
Meines Erachtens sind die Ansprüche in vielen Fällen nicht gerechtfertigt bzw. viel zu hoch angesetzt. Die Erfahrung zeigt, dass sich eine Überprüfung der Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt in den meisten Fällen lohnt.
Das Ziel der Verteidigung durch die ABMAHNSOFORTHILFE.de lautet: SIE ZAHLEN NICHTS AN DEN ABMAHNER!
Gerne können Sie in einem ersten kostenlosen telefonischen Kontakt oder per E-Mail die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen diese Abmahnung erfragen.
Trotz kräftigen Gegenwindes aus Politik und Gesellschaft bleibt das Abmahngeschäft auf konstant hohem Niveau. Spitzenreiter dürfte nach wie vor die Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München sein.
Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt seit Jahren in hoher Anzahl im Auftrag unterschiedlicher Auftraggeber angebliche Urheberrechtsverstöße auf Internettauschbörsen ab. Allein dieses Jahr waren es bisher schon über 125.000 dieser Abmahnungen!
Zum Beispiel versendet die Kanzlei Waldorf Frommer für folgende Auftraggeber regelmäßig Abmahnungen:
Warner Bros. Entertainment GmbH
Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH
Sony Music Entertainment Germany GmbH
Tandem Communications GmbH
Tele München Fernseh GmbH
Bastei Lübbe GmbH & Co. KG
Universum Film GmbH
Tiberius Film GmbH
Constantin Film Verleih GmbH
Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert hierbei die Abgabe einer beiliegenden strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz. Der Schadensersatzbetrag variiert dabei in der Regel je nach Vorwurf zwischen 682,- und 1.028,- €. Bei mehreren Rechtsverletzungen kann auch dieser Betrag noch höher ausfallen.
Diese von der Kanzlei Waldorf Frommer vorformulierte Unterlassungserklärung sollte in keinem Fall unverändert bleiben! Auch die Schadensersatzansprüche sind meines Erachtens weit überhöht.
Daher gilt: die Abmahnung sollte ernst genommen werden. Trotz der sehr kurzen Frist sollte unbedingt innerhalb dieser Frist auf die Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt reagiert werden, um ein kostenintensives einstweiliges Verfügungsverfahren ausschließen zu können. Bedenken Sie, eine vorschnelle Abgabe einer falschen oder zu weit gefassten Unterlassungserklärung wirkt 30 Jahre gegen Sie. Die Erfahrung zeigt, dass sich eine Überprüfung der Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt in den meisten Fällen lohnt. Es kann innerhalb weniger Stunden auf den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung reagiert werden.
Das Ziel der Verteidigung durch die ABMAHNSOFORTHILFE.de lautet: SIE ZAHLEN NICHTS AN DEN ABMAHNER!
Gerne können Sie in einem ersten kostenlosen telefonischen Kontakt oder per E-Mail die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen diese Abmahnung erfragen.
Die Kanzlei rka. Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte mahnt aktuell im Auftrag der Koch Media GmbH (Österreich) Urheberrechtsverletzungen an Computerspielen ab.
Insbesondere sind folgende Spiele der Koch Media GmbH (Österreich) betroffen:
“Metro Last Night”
“Risen 2 – Dark Waters”
“Saints Row IV”
Die Abmahnung beinhaltet den Vorwurf eines Rechtsverstoßes auf einer sog. Internettauschbörse (BitTorrent, eMule, Bearshare, Vuze etc.). Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe über seinen Internetanschluss die urheberrechtlich geschützte Datei zum Upload angeboten. Daher habe der Rechteinhaber und Auftraggeber der Kanzlei rka. Rechtsanwälte einen Anspruch auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Es wird dringend von der Unterzeichnung der vom Abmahner vorformulierten Unterlassungserklärung abgeraten! Diese Unterlassungserklärung ist in der Regel zum Nachteil des Abgemahnten zu weit gefasst und stellt oft ein Schuldeingeständnis dar.
Weiter fordert die Abmahnkanzlei einen sog. Vergleichsbetrag von mehreren hundert bis über tausend Euro. Auch dieser Vergleichsbetrag ist meiner Ansicht nach weit überhöht. Es sollte in jedem Fall auch überprüft werden, ob der Anspruch überhaupt besteht.
Das Ziel der Verteidigung durch die ABMAHNSOFORTHILFE.de lautet: SIE ZAHLEN NICHTS AN DEN ABMAHNER!
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Lange Zeit haben viele Filesharer, die eine Abmahnung wegen illegaler Downloads von Abmahnkanzleien wie Schulenberg & Schenk, Negele Zimmel Greuter Beller, rka oder Waldorf Frommer bekommen haben, erfolgreich nicht auf die Abmahnungen reagiert und lange Zeit Ruhe gehabt.
Diese Strategie geht jedoch längst nicht immer auf! So werden aktuell tausendfach Klagen von Kanzleien wie Schulenberg & Schenk, Negele Zimmel Greuter Beller, rka oder Waldorf Frommer eingereicht, wenn es nach einer Abmahnung nicht zu einer Einigung im Sinne einer Zahlung gekommen ist.
Das fatale für den Abgemahnten ist dabei, dass diese Fälle häufig Jahre zurückliegen, da die Verjährungsfristen drei Jahre ab Jahresende betragen. Nach derart langer Zeit ist es meistens unmöglich, noch Beweise für die eigene Unschuld zu liefern. Leider geht die Rechtsprechung hier von einer sog. Beweislastumkehr aus – der Abgemahnte als Inhaber des Internetanschlusses gilt zunächst als Täter der Rechtsverletzung, wenn er keine gegenteiligen Umstände darlegen kann!
Ohne juristischen Beistand werden viele dieser Fälle verloren, obwohl es aus meiner Erfahrung immer wieder zahlreiche Angriffspunkte selbst im gerichtlichen Verfahren gibt. Daher sollte nicht resigniert die Klage hingenommen und der geforderte Betrag gezahlt werden. Eine Prüfung durch spezialisierte Anwälte lohnt sich in den allermeisten Fällen, da dann erfahrungsgemäß häufig erhebliche Reduzierungen der Klageforderungen oder gar die komplette Klageabweisung erreicht werden kann.
Daher gilt: die Abmahnung sollte ernst genommen werden. Trotz der sehr kurzen Frist sollte unbedingt innerhalb dieser Frist auf die Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt reagiert werden, um ein kostenintensives einstweiliges Verfügungsverfahren ausschließen zu können. Bedenken Sie, eine vorschnelle Abgabe einer falschen oder zu weit gefassten Unterlassungserklärung wirkt 30 Jahre gegen Sie. Die Erfahrung zeigt, dass sich eine Überprüfung der Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt in den meisten Fällen lohnt. Es kann innerhalb weniger Stunden auf den Vorwurf der Urheberrechtsverletzung reagiert werden.
Das Ziel der Verteidigung durch die ABMAHNSOFORTHILFE.de lautet: SIE ZAHLEN NICHTS AN DEN ABMAHNER!
Gerne können Sie in einem ersten kostenlosen telefonischen Kontakt oder per E-Mail die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen diese Abmahnung erfragen.
Die Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann Rechtsanwälte mahnt im Auftrag der Koch Media GmbH angebliche Urheberrechtsverstöße auf Internettauschbörsen ab. In der Vergangenheit hat die Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann u.a. Rechtsverletzungen am Computerspiel Tomb Raider abgemahnt. Die Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann fordert hierbei die Abgabe einer beiliegenden strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie Schadensersatz.
Diese von der Kanzlei .rka Reichelt Klute Aßmann vorformulierte Unterlassungserklärung sollte in keinem Fall unverändert bleiben. Auch die Schadenersatzansprüche sind meines Erachtens weit überhöht.
Meines Erachtens sind die Ansprüche in vielen Fällen nicht gerechtfertigt bzw. viel zu hoch angesetzt. Die Erfahrung zeigt, dass sich eine Überprüfung der Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt in den meisten Fällen lohnt.
Das Ziel der Verteidigung durch die ABMAHNSOFORTHILFE.de lautet: SIE ZAHLEN NICHTS AN DEN ABMAHNER!
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Das Thema Abmahnung wegen illegaler Downloads und Uploads von urheberrechtlich geschütztem Material ist leidlich bekannt und diese Abmahnungen werden bekanntlich in massenhafter Anzahl verschickt.
Viele Abgemahnte ignorieren diese Abmahnungen und hoffen darauf, dass die Angelegenheit im Sand verläuft. Leider behalten die Abmahner im Rahmen der Verjährungsfristen (bis zu fast 4 Jahren) ihre Ansprüche und können jederzeit auch gerichtlich vorgehen.
Dies wird zurzeit vermehrt durch die Kanzleien Negele Zimmel Greuter Beller, Schulenberg und Schenk oder rka. durchgesetzt.
Aber auch wenn die Post nun vom Gericht kommt und die Lage aussichtslos erscheint, sollte den Forderungen nicht einfach nachgegeben und gezahlt werden. Eine Überprüfung der Ansprüche und eine juristisch fundierte Gegenwehr lohnt in den allermeisten Fällen, so dass die Forderungen zurückgewiesen oder zumindest noch erheblich reduziert werden können.
Das Ziel der Verteidigung durch die ABMAHNSOFORTHILFE.de lautet: SIE ZAHLEN NICHTS AN DEN ABMAHNER!
Gerne können Sie in einem ersten kostenlosen telefonischen Kontakt oder per E-Mail die Kosten und Risiken einer möglichen Verteidigung gegen diese Abmahnung erfragen.
Die Kanzlei Carvus law mahnt im Auftrag der Silwa Filmvertrieb AG Urheberrechtsverletzungen an Pornofilmen (z.B. Lena Nitro – Doppelte Lust – Zwei Freudenspender in einer Muschi) ab. Die Abmahnung der Kanzlei Carvus law beinhaltet den Vorwurf eines Rechtsverstoßes auf einer sog. Internettauschbörse. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe über seinen Internetanschluss die urheberrechtlich geschützte Datei- z.B. Lena Nitro – Doppelte Lust – Zwei Freudenspender in einer Muschi - zum Upload angeboten. Daher habe die Silwa Filmvertrieb AG einen Anspruch auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung. Es wird dringend von der Unterzeichnung der von der Kanzlei Carvus law vorformulierten Unterlassungserklärung abgeraten. Diese Unterlassungserklärung ist in der Regel zum Nachteil des Abgemahnten zu weit gefasst und stellt oft ein Schuldeingeständnis dar.
Weiter fordert die Abmahnkanzlei einen sog. Vergleichsbetrag. Auch dieser Vergleichsbetrag ist meiner Ansicht nach weit überhöht. Oftmals bestehen die geforderten Ansprüche gar nicht oder nur teilweise.
Die Erfahrung zeigt, dass sich eine Überprüfung der Abmahnung durch einen fachkundigen Rechtsanwalt in den meisten Fällen lohnt.
Das Ziel der Verteidigung durch die ABMAHNSOFORTHILFE.de lautet: SIE ZAHLEN NICHTS AN DEN ABMAHNER!
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